Allgemeine Geschäftsbedingungen
Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für sämtliche Verträge, die die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH betreffend eines von ihr betriebenen Berherbergungsbetriebes abschließt. Abweichungen von diesen AGB sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und durch die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH anerkannt wurden.
- Ein Vertrag mit der Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH kommt nur mit diesen AGB zustande. Allfällige Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB, aus welchem Grund auch immer, nichtig sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
- Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.
- Begriffsdefinitionen
- Beherberger: Ein Beherbergungsbetrieb (natürliche oder juristische Person) der Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH, der Gäste gegen Entgelt beherbergt.
- Gast: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (Familienmitglieder, Freunde etc).
- Vertragspartner: Ist eine natürliche oder juristische Person, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.
- Unternehmer bzw. Konsument: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zu verstehen.
- Vertrag: Ist die zwischen der Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH und dem Vertragspartner abgeschlossene Vereinbarung über eine Beherbergung oder sonstige Leistung.
- Vertragsabschluss, Leistung von Anzahlungen
- Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH die Zimmerbuchung des Vertragspartners annimmt.
- Die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH ist berechtigt, einen Vertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass eine Anzahlung durch den Vertragspartner geleistet wird. In so einem Fall wird die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH den Vertragspartner vor Annahme der Bestellung auf die Anzahlung hinweisen und deren Höhe bekannt geben. Nur wenn der Vertragspartner der Leistung der Anzahlung schriftlich zustimmt, gilt der Vertrag als abgeschlossen.
- Der Vertragspartner kann je nach Vereinbarung dazu verpflichtet werden, eine Anzahlung 30 Tage (einlangend auf ein Bankkonto der Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH) vor der Beherbergung zu zahlen. Etwaige Kosten für die Anzahlungsüberweisung (Bankspesen und -gebühren etc.) trägt der Vertragspartner. Für Überweisungen per Kredit- oder Debitkarte gelten die jeweiligen Bedingungen der Kreditkartenunternehmen.
- Im Falle der Leistung einer Anzahlung gilt diese als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
- Zimmerbereitstellung – Beginn und Ende
- Der Vertragspartner hat das Recht, die gebuchten Zimmer ab 16:00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.
- Die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH behält sich das Recht vor, ausnahmsweise einen früheren Bereitstellungszeitpunkt mit dem jeweiligen Vertragspartner zu vereinbaren. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Wird ein Zimmer erstmalig vor 06:00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
- Die gebuchten Zimmer sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 11:00 Uhr freizumachen. Sofern der Vertragspartner sein Zimmer nicht fristgerecht freimacht, hat die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH das Recht, dem Vertragspartner einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen und sonstige entstandene Schäden gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen.
- Rücktritt vom Vertrag durch die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH
- Wenn keine Anzahlung geleistet wurde und der Hotelgast am vereinbarten Ankunftstag ohne Mitteilung und Angabe von Gründen nicht bis spätestens 18:00 Uhr erscheint, ist dies ein Grund für einen Vertragsrücktritt. Dieser Rücktrittsgrund gilt nur dann, wenn im Vertrag nicht ausdrücklich ein späterer Ankunftszeitpunkt als 18:00 Uhr vereinbart wurde.
- Die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH darf mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Anzahlung (siehe Punkte 3.2. und 3.3.) nicht fristgerecht und in vereinbarter Höhe geleistet wird.
- Hat der Vertragspartner eine Anzahlung geleistet, so bleiben dagegen die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Anzahlungen im Umfang von beispielsweise mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18:00 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.
- Wenn sachlich gerechtfertigte Gründe vorliegen ist der sofortige Vertragsrücktritt durch die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH zulässig, beispielsweise
- Höhere Gewalt oder andere, nicht von der Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH zu vertretende Umstände, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Verstöße gegen diese AGB;
- Verstöße gegen die Hausordnung des jeweiligen Beherbergers;
- Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner – Stornogebühren, außergewöhnliche Umstände
- Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
- Außerhalb des in Punkt 6.1. festgelegten Zeitraums und wenn eine anderweitige Vermietung der vom Vertragspartner gebuchten Zimmer nicht möglich ist, ist ein Vertragsrücktritt, falls nicht anders vereinbart, nur unter Entrichtung der folgenden Stornogebühren möglich:
- Bei Rücktritt 3 Monate bis 4 Wochen vor dem Ankunftstag: 20 % des Entgelts für die gesamte Buchungsdauer
- Bei Rücktritt 4 Wochen bis 1 Woche vor dem Ankunftstag: 50 % des Entgelts für die gesamte Buchungsdauer
- Bei Rücktritt 1 Woche bis 1 Tag vor dem Ankunftstag: 90 % des Entgelts für die gesamte Buchungsdauer
- Bei Rücktritt am Ankunftstag: 100 % des Entgelts für die gesamte Buchungsdauer
- Ohne Rücktrittsmitteilung (schlichtes nicht Erscheinen am Ankunftstag): 100 % des Entgelts für die gesamte Buchungsdauer
- Wenn der Vertragspartner aufgrund unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände höherer Gewalt (Hochwasser, extremer Schneefall, Naturkatastrophen etc) am vereinbarten Ankunftstag nicht erscheint, ist das Vertragsentgelt vom Vertragspartner nicht zu bezahlen bzw. von der Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH binnen 14 Tagen ab schriftlicher Mitteilung des Vertragspartners über das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes an diesen zurückzuzahlen.
- Beistellung einer Ersatzunterkunft
- Die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
- Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn das gebuchte Zimmer bzw. die gebuchten Zimmer unbenutzbar geworden ist bzw. sind oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
- Allfällige Mehraufwendungen für die Ersatzunterkunft gehen auf Kosten der Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH.
- Rechte des Vertragspartners
- Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Zimmer, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung.
- Der Vertragspartner hat dabei seine Rechte gemäß allfälligen Hotelrichtlinien („Hausordnung“) auszuüben.
- Pflichten des Vertragspartner – Entgeltzahlung, Verzugszinsen, vereinbarungsgemäße Zimmernutzung
- Der Vertragspartner ist verpflichtet fristgerecht und vereinbarungsgemäß eine allfällig vereinbarte Anzahlung und das vereinbarte Entgelt zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
- Bei Zahlungsverzug ist die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der für Verbraucher bzw. Unternehmer zulässigen Höhe zu verrechnen. Die Geltendmachung von weiteren Verzugsschäden bleibt in diesem Fall ausdrücklich vorbehalten.
- Die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren.
Akzeptiert die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen, usw.
- Der Vertragspartner haftet der Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen der Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH entgegennehmen, verursachen.
- Die gebuchten Zimmer dürfen durch den Vertragspartner ausschließlich zu Beherberungszwecken genützt werden. Sofern die Nutzung zu einem anderen Zweck geplant ist, so muss rechtzeitig, also vor dem Ankunftstag, von der Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH die schriftliche Zustimmung eingeholt werden. Ansonsten behält sich die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH das Recht vor, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.
- Rechte des Beherbergers & der Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH
- Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gemäß § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw. dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.
- Vom Vertragspartner verlangte Leistungen zu außergewöhnlichen Tageszeiten (nach 22:00 Uhr und vor 06:00 Uhr) können aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Im Falle einer solchen Leistungserbringung ist es zulässig, ein zusätzliches Sonderentgelt, welches in der Hausordnung bzw. dem Zimmeranschlag beziffert ist, vom Vertragspartner zu verlangen.
- Pflichten des Beherbergers & der Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH
- Die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
- Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind, sind beispielhaft:
- Sonderleistungen der Beherbergung, die gesondert in Rechnung gestellt werden können, wie die Bereitstellung von Sauna, Hallenbad, Schwimmbad, Solarium, Shuttleservice oder ähnliches.
- für die Bereitstellung von Zusatz- bzw. Kinderbetten wird ein gesonderter Preis berechnet
- Haftung des Beherbergers & der Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH für Schäden an eingebrachten Sachen
- Die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen. Diese Haftung ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten Leuten übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hiezu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Beherberger der Beweis nicht gelingt, haftet der Beherberger für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehende Personen. Gehaftet wird gemäß § 970 Abs 1 ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag, der derzeit bei € 1.100,- liegt.
- Kommt der Vertragspartner bzw. der Gast der Aufforderung eines Beherbergers oder dem entsprechenden Hinweis auf dem Zimmeranschlag, seine Sachen oder Wertgegenstände an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH aus jeglicher Haftung befreit.
- Die Höhe einer allfälligen Haftung der Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Beherbergers begrenzt. Ein Verschulden des Vertragspartners oder Gastes ist zu berücksichtigen.
- Die Haftung der Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.
- Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH gemäß § 970a ABGB nur bis zum Betrag von derzeit € 550,–. Die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass einer ihrer Beherberger diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von ihr selbst, einem Beherberger oder einen seiner Leute verschuldet wurde. Die Haftungsbeschränkung gemäß Punkt 13. dieser AGB gilt sinngemäß.
- Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.
- In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner und/oder Gast den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverzüglich der Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH anzeigt. Überdies sind diese Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch den Vertragspartner bzw. Gast gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen.
- Haftungsbeschränkungen
- Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung der Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
- Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.
- Weckaufträge werden von den jeweiligen Berherbergern mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
- Tierhaltung
- Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
- Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.
- Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung der Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH oder ihrer Beherberger zu erbringen.
- Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften der Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen der Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH oder ihrer Beherberger, die sie gegenüber Dritten zu erbringen haben.
- In den Gesellschafts- und Restauranträumen dürfen sich die Tiere nicht aufhalten.
- Verlängerung der Beherbergung
- Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH trifft dazu keine Verpflichtung.
- Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z. B. extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. Die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.
- Datenschutz
- Die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH hält die datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, DSAG, TKG) in der gültigen Fassung ein. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, genutzt und weitergegeben, wenn dies gesetzlich erlaubt ist, oder der Vertragspartner in die Datenerhebung einwilligt.
- Die Datenschutzerklärung der Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH ist abrufbar unter https://florum-hotels.com/datenschutzerklaerung/
- Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
- Erfüllungsort ist der Ort, an dem der jeweilige Beherberger gelegen ist.
- Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Kollissionsnormen des Internationalen Privatrechts (insb IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.
- Zur Entscheidung aller im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft das für 1230 Wien sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH ist überdies berechtigt, ihre Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen. Davon unberührt bleibt der zwingende Gerichtsstand in Verbraucherangelegenheiten.
- Schlussbestimmungen – Fristen, Forderungsaufrechnung
- Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat.
Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder das Ereignisfällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll.
Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich.
- Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sei.
- Die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH aufzurechnen, es sei denn, die Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder von der Intelligence Lucrative Cooperation ILC GmbH anerkannt.
Fassung vom November 2019